Donnerstag, 30. Mai 2024

30. Mai 1431: Johanna von Orleans wird in Rouen auf dem Scheiterhaufen verbrannt

Am 23. Mai 1430 begleitete Johanna von Orleans französische Truppen, die sich von Compiègne aus aufmachten, um das burgundische Lager in Margny, nordöstlich der Stadt, anzugreifen. 
 
Doch der  Angriff der Franzosen scheiterte und Johanna wurde im Verlauf der Kämpfe gefangen genommen.

Nach ihrer Gefangennahme wurde sie auf die Burg Beaulieu-les-Fontaines in der Nähe von Noyes gebrachte wo sie nach ihrem ersten Fluchtversuch auf die Burg Beaurevoir verlegt wurde.

Dort unternahm sie aber einen weiteren Fluchtversuch, indem sie aus einem Turmfenster sprang und in einem trockenen Graben landete, wobei sie sich verletzte, aber überlebte.

Im November 1430 brachte man Johanna in die burgundische Stadt Arras. 

Nachdem die Engländer das Lösegeld in Höhe von 10.000 Franken an die Burgunder gezahlt hatten, brachten sie Johanna nach Rouen, ihrem Hauptstützpunkt in Frankreich.

Am 9. Januar 1431 wurde Johanna von Orleans in der Stadt Rouen wegen Ketzerei vor Gericht gestellt.

Das Urteil des politisch motivierten Prozesses stand von vornherein fest. Denn die Schuld Johannas konnte von den Engländern dazu benutzt werden, Legitimationsansprüche von König Karl VII. von Frankreich zu kompromittieren, indem im Prozess aufgezeigt wurde, dass er durch die Taten einer Ketzerin gekrönt worden war.

Am 19. Mai 1431 befand das eingesetzte Gericht Johanna  in zwölf von 67 Anklagepunkten für schuldig. Als man ihr nach der Urteilsverkündung eröffnete, sie werde auf dem Scheiterhaufen verbrannt, wenn sie ihren Irrglauben nicht abschwören würde, schwor sie aus Angst ab.

Daraufhin wurde am 24. Mai 1431 die Exkommunizierung Johannas vollzogen, die sich in allen Anklagepunkten für schuldig befand. Nach ihrem Abschwören verurteilte man Johanna zu lebenslanger Haft.

Doch dieses Urteil war ein unbefriedigendes Ergebnis für das englische Königshaus. Denn der politisch motivierte Prozess wurde von den Engländern unter anderem in Gang gebracht, um Karl VII. als Unterstützer einer Ketzerin zu denunzieren und so politisch zu entmachten.

Zudem bestand die Gefahr, dass Johanna aus einem kirchlichen Gefängnis in Frankreich hätte befreit werden können, um erneut gegen die englischen Truppen zu kämpfen.

Als Teil ihrer Abschwörung war von Johanna verlangt worden, auf das Tragen von Männerkleidung zu verzichten. Doch nachdem ihr unter anderem ‚nachgewiesen‘ wurde, dass sie in ihrer Gefängniszelle erneut Männerkleidung angezogen hatte, wurde ihr als rückfällige Ketzerin erneut der Prozess gemacht.

Nach ihrer Verurteilung wurde Johanna von Orleans am 30. Mai 1431 auf den Vieux-Marché (dem alten Marktplatz) von Rouen gebracht, wo öffentlich das Urteil verlesen wurde.

Nach der Verlesung des Urteils wurde sie direkt  an die Engländern ausgeliefert und danach öffentlich auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

Nach ihrem Tod wurden Johannas sterbliche Überreste in die Seine geworfen,  um ihren Anhängern keine Möglichkeiten zu geben, ihre Überreste als möglich Reliquien zu bergen.

© by Ingo Löchel

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