Nach ihrer Gefangennahme wurde sie auf die Burg
Beaulieu-les-Fontaines in der Nähe von Noyes gebrachte wo sie nach ihrem ersten
Fluchtversuch auf die Burg Beaurevoir verlegt wurde.
Dort unternahm sie aber einen weiteren Fluchtversuch,
indem sie aus einem Turmfenster sprang und in einem trockenen Graben landete,
wobei sie sich verletzte, aber überlebte.
Im November 1430 brachte man Johanna in die burgundische Stadt Arras.
Nachdem die Engländer das Lösegeld in Höhe von 10.000 Franken an
die Burgunder gezahlt hatten, brachten sie Johanna nach Rouen, ihrem Hauptstützpunkt
in Frankreich.
Am 9. Januar 1431 wurde Johanna von Orleans in der Stadt Rouen
wegen Ketzerei vor Gericht gestellt.
Das Urteil des politisch motivierten Prozesses stand von
vornherein fest. Denn die Schuld Johannas konnte von den Engländern dazu
benutzt werden, Legitimationsansprüche von König Karl VII. von Frankreich zu kompromittieren, indem im
Prozess aufgezeigt wurde, dass er durch die Taten einer Ketzerin gekrönt worden
war.
Am 19. Mai 1431 befand das eingesetzte Gericht Johanna in zwölf von 67 Anklagepunkten für schuldig. Als
man ihr nach der Urteilsverkündung eröffnete, sie werde auf dem Scheiterhaufen
verbrannt, wenn sie ihren Irrglauben nicht abschwören würde, schwor sie aus
Angst ab.
Daraufhin wurde am 24. Mai 1431 die Exkommunizierung Johannas
vollzogen, die sich in allen Anklagepunkten für schuldig befand. Nach ihrem
Abschwören verurteilte man Johanna zu lebenslanger Haft.
Doch dieses Urteil war ein unbefriedigendes Ergebnis für das
englische Königshaus. Denn der politisch motivierte Prozess wurde von den
Engländern unter anderem in Gang gebracht, um Karl VII. als Unterstützer einer Ketzerin
zu denunzieren und so politisch zu entmachten.
Zudem bestand die Gefahr, dass Johanna aus einem
kirchlichen Gefängnis in Frankreich hätte befreit werden können, um erneut
gegen die englischen Truppen zu kämpfen.
Als Teil ihrer Abschwörung war von Johanna verlangt
worden, auf das Tragen von Männerkleidung zu verzichten. Doch nachdem ihr unter
anderem ‚nachgewiesen‘ wurde, dass sie in ihrer Gefängniszelle erneut
Männerkleidung angezogen hatte, wurde ihr als rückfällige Ketzerin erneut der
Prozess gemacht.
Nach ihrer Verurteilung wurde Johanna von Orleans am 30. Mai
1431 auf den Vieux-Marché (dem alten Marktplatz) von Rouen gebracht, wo öffentlich
das Urteil verlesen wurde.
Nach der Verlesung des Urteils wurde sie direkt an die Engländern ausgeliefert und danach öffentlich
auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Nach ihrem Tod wurden Johannas sterbliche Überreste in
die Seine geworfen, um ihren Anhängern
keine Möglichkeiten zu geben, ihre Überreste als möglich Reliquien zu bergen.
© by Ingo Löchel
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